Das Feuerwerksverbot vor Gericht - Warum Bothmer Pyrotechnik gewann
Und was Deutschland von den Niederlanden lernen (oder nicht lernen) sollte
Unsere erfolgreiche Klage: Gericht kippt Feuerwerksverbot auf Föhr und Amrum
Schleswig, 9. Dezember 2025 – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat ein vom Amt Föhr-Amrum erlassenes Komplettverbot für privates Silvesterfeuerwerk außer Vollzug gesetzt und damit dem Eilantrag der Bothmer Pyrotechnik GmbH stattgegeben. Das Gericht stellte klar, dass es für ein pauschales Verbot an einer rechtlichen Grundlage fehlt. (Gerichtsbeschluss als PDF)
Hintergrund
Das Amt Föhr-Amrum hatte per Verordnung das Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel 2025/26 vollständig untersagt. Als Rechtsgrundlage wurde das Landes-Immissionsschutzgesetz herangezogen. Das Verbot hätte sowohl Einwohnern als auch Gästen der Inseln jede Möglichkeit genommen, zum Jahreswechsel privates Feuerwerk zu zünden.
Klage und Eilantrag
Bothmer Pyrotechnik wandte sich im Wege eines Eilantrags gegen die Verordnung, da das Unternehmen sowohl die Rechte der Bürger als auch die eigene Berufsfreiheit als unzulässig eingeschränkt sah. Ziel war es, kurzfristig Rechtssicherheit für den bevorstehenden Jahreswechsel zu schaffen.
Entscheidung des Gerichts
Das OVG Schleswig folgte der Argumentation von Bothmer Pyrotechnik und stellte fest:
- Das Landes-Immissionsschutzgesetz bietet keine Rechtsgrundlage für ein generelles Feuerwerksverbot.
- Für Regelungen dieser Art ist ausschließlich der Bund im Rahmen des Sprengstoffgesetzes zuständig.
- Die Verordnung war formell fehlerhaft bekanntgemacht worden.
- Die bestehenden bundesrechtlichen Vorschriften ermöglichen gezielte Einschränkungen, etwa in der Nähe brandempfindlicher Gebäude – ein pauschales Verbot hingegen ist nicht zulässig.
Der Beschluss ist unanfechtbar und setzt die Verordnung bis zur Entscheidung im Hauptverfahren außer Vollzug. Damit ist sichergestellt, dass auf Föhr und Amrum auch zum kommenden Jahreswechsel Feuerwerk gezündet werden darf.
Bedeutung für Bevölkerung und Branche
Die Entscheidung hat Signalwirkung über die Inseln hinaus:
- Bürgerinnen und Bürger können ihr Silvesterfest weiterhin mit privatem Feuerwerk feiern.
- Für die Feuerwerksbranche ist das Urteil ein deutlicher Hinweis, dass pauschale Verbote ohne Rechtsgrundlage unzulässig sind.
- Behörden erhalten Klarheit, dass Einschränkungen nur im Rahmen des Bundesrechts zulässig sind.
Zitat der Geschäftsführung
„Das Urteil setzt ein starkes Zeichen: Feuerwerk ist ein Teil unserer Kultur und darf nicht ohne rechtliche Grundlage verboten werden“, sagt Florian Graf von Bothmer, Geschäftsführer der Bothmer Pyrotechnik GmbH. „Wir freuen uns über die Entscheidung des OVG Schleswig und sehen darin einen wichtigen Schritt für die Zukunft des Feuerwerks in Deutschland.“
Das Urteil macht deutlich, dass pauschale Verbote keine rechtliche Grundlage haben. Um die aktuelle Debatte besser einzuordnen, lohnt ein Blick zurück auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre.
Rückblick: Das umstrittene Feuerwerksverbot zu Silvester 2020/2021
Mitten in der Corona-Pandemie erließ das Land Niedersachsen ein weitreichendes Feuerwerksverbot: Verkauf, Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen wurden untersagt – mit dem Ziel, das Infektionsgeschehen einzudämmen und das Gesundheitssystem zu entlasten. Doch die Maßnahme traf nicht nur Feiernde, sondern auch Unternehmen wie die Bothmer Pyrotechnik GmbH, deren Geschäftstätigkeit massiv eingeschränkt wurde.
Bereits im Dezember 2020 wehrte sich das Unternehmen mit einem Eilantrag gegen die Regelung – und bekam 2023 im Hauptsacheverfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht endgültig Recht: Das Verbot sei unverhältnismäßig gewesen und habe keinen nachweisbaren Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet.
Das Urteil: Ein Sieg für die Verhältnismäßigkeit
Das Gericht stellte klar: Ein generelles Böllerverbot ohne differenzierte Betrachtung sei nicht geeignet, das Infektionsgeschehen wirksam zu beeinflussen. Die Maßnahme sei daher rechtswidrig gewesen. Unterstützt wurde Bothmer Pyrotechnik dabei von einem spezialisierten Team der Kanzlei CMS, angeführt von Dr. Hermann Müller und Dr. Florian Kuhlmann.
Dieses Urteil könnte Signalwirkung haben – nicht nur für die Pyrotechnikbranche, sondern auch für zukünftige politische Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Gesundheitsschutz und Freiheitsrechten.
Urteil Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (PDF)
Blick über die Grenze: Die Niederlande und das generelle Feuerwerksverbot
Während in Deutschland noch diskutiert wird, haben die Niederlande bereits Fakten geschaffen: Ab dem Jahreswechsel 2026/2027 wird dort privates Feuerwerk vollständig verboten. Hintergrund sind zunehmende Angriffe auf Einsatzkräfte, Verletzungen und Umweltbelastungen.
In Deutschland hingegen ist ein bundesweites Feuerwerksverbot derzeit nicht absehbar. Zwar fordern Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe oder die Ärztekammer Niedersachsen immer wieder ein generelles Böller- und Raketenverbot, doch die Bundesregierung setzt bislang auf kommunale Lösungen und lokale Verbotszonen.
Stimmen aus der Branche: Einschätzung von Florian Graf von Bothmer
Florian Graf von Bothmer, Geschäftsführer der Bothmer Pyrotechnik GmbH, äußerte sich in einem Livestream des YouTube-Kanals Fireworks and Balloons zur aktuellen Lage:
„Aktuell sehe ich keine Anzeichen für ein generelles Verbot. Wenn Einschränkungen kommen, dann eher auf kommunaler Ebene – etwa durch erweiterte Befugnisse der Städte und Gemeinden. Im privaten Bereich, etwa im eigenen Garten, halte ich ein Verbot für unwahrscheinlich.“
Diese Einschätzung deckt sich mit der aktuellen politischen Linie: Statt pauschaler Verbote setzt man auf differenzierte Regelungen, die lokale Gegebenheiten berücksichtigen – ein Mittelweg zwischen Tradition und Sicherheitsbedenken.
Kritik am niederländischen Kurs
Zur Entscheidung der Niederlande für ein Verbot privaten Feuerwerks findet Florian Graf von Bothmer klare Worte:
„Das Feuerwerksverbot in den Niederlanden halte ich aus zwei Gründen für falsch.
- Die bestehenden Gesetze reichen vollkommen aus, um Straftäter unschädlich zu machen – sie müssen nur angewendet und durchgesetzt werden. Ansonsten müssten wir auch Messer verbieten und alles andere, was illegal zweckentfremdet wird. Nicht das Feuerwerk ist schuld, sondern der Mensch. Es dürfen nicht Millionen von Menschen, die Feuerwerk friedlich und zur Freude nutzen, bestraft werden.
- Die Daten aus den Feuerwerksverbotsjahren während Corona zeigen, dass die Beschaffung von illegalem Feuerwerk bei Verboten massiv steigt – und damit auch die Gefahr schwerer Verletzungen, die mit zugelassenem Silvesterfeuerwerk nicht möglich wären.“
Seine Kritik unterstreicht die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung und warnt vor unbeabsichtigten Folgen pauschaler Feuerwerksverbote.
Fazit: Zwischen Recht, Tradition und Zukunft
Das Urteil gegen das niedersächsische Feuerwerksverbot ist ein Meilenstein für die Branche – und ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat. Ebenso hat das OVG Schleswig mit seiner Entscheidung zum Feuerwerksverbot auf Föhr und Amrum deutlich gemacht, dass pauschale Verbote keine rechtliche Grundlage haben. Beide Urteile zeigen: Auch in Krisenzeiten müssen Verhältnismäßigkeit und Grundrechte gewahrt bleiben.
Gleichzeitig steht die Debatte um das Böller- und Feuerwerksverbot nicht still: Während die Niederlande einen radikalen Weg gehen, bleibt Deutschland vorerst beim Mittelweg. Für Pyrotechnik-Fans und Unternehmen wie Bothmer Pyrotechnik bedeutet das: Wachsam bleiben, aber nicht in Panik verfallen.
Weiterführende Links zum Feuerwerksverbot und Böllerverbot
Wir freuen uns Euch weiterhin mit Silvesterfeuerwerk wie Feuerwerksbatterien, Verbundfeuerwerk, Raketen und Jugendfeuerwerk in gewohnter und geprüfter Qualität ausstatten zu dürfen!


